Rechnungsadresse ist die vom Familienoberhaupt
Sämtliche Rechnungen der Familienmitglieder sollen an das Familienoberhaupt verschickt werden.
Voraussetzung: Familienmitglieder sind verknüpft, das Familienoberhaupt wurde in der Person definiert.
Bei dem Familienmitglied z.B. dem Kind oder Ehepartner ist die Adresse des Familienoberhaupts im Reiter “Firmenadresse” einzutragen, Haken bei Rechnungsadresse setzen, sowie beim E-Mailversand den Haken bei Rechnung per E-Mail verschicken setzen.
WICHTIG: In der Person muss der Haken bei Rechnung per E-Mail verschicken rausgenommen werden.
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