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Rechnungsadresse ist die vom Familienoberhaupt

Rechnungsadresse ist die vom Familienoberhaupt

SΓ€mtliche Rechnungen der Familienmitglieder sollen an das Familienoberhaupt verschickt werden.

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Voraussetzung: Familienmitglieder sind verknΓΌpft, das Familienoberhaupt wurde in der Person definiert.

Bei dem Familienmitglied z.B. dem Kind oder Ehepartner ist die Adresse des Familienoberhaupts im Reiter β€œFirmenadresse” einzutragen, Haken bei Rechnungsadresse setzen, sowie beim E-Mailversand den Haken bei Rechnung per E-Mail verschicken setzen.

WICHTIG: In der Person muss der Haken bei Rechnung per E-Mail verschicken rausgenommen werden.

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